ABG – Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: 11.7.2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Martina Wendt | Agentur Wendt, Sendlinger Straße 25, 80331 München (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, Grafikdesign, Branding, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Beratung sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(5) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen der Agentur. Hierzu gehören insbesondere Leistungen in den Bereichen Webdesign, Grafikdesign, Logo- und Corporate Design, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Beratung sowie die Erstellung digitaler und gedruckter Medien.

(2) Art, Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen in Textform getroffenen Vereinbarung.

(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Hierzu zählen insbesondere nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturen, die Erstellung oder Beschaffung von Texten, Bildern, Übersetzungen, rechtlichen Inhalten (z. B. Impressum oder Datenschutzerklärung), Schulungen, Wartungsleistungen, Pflege der Website, Suchmaschinenoptimierung über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus sowie sonstige Zusatzleistungen.

(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte oder Subunternehmer einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich die Agentur.

(5) Technische, gestalterische oder inhaltliche Änderungen, die aufgrund neuer technischer Entwicklungen, gesetzlicher Anforderungen oder zur Verbesserung der vereinbarten Leistung erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten, sofern dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Erstgespräche zur Klärung des Projektumfangs und der Anforderungen sind für den Auftraggeber unverbindlich und kostenfrei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, beträgt die Bindungsfrist 30 Kalendertage ab Angebotsdatum.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform sowie die ausdrückliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

(4) Grundlage der Leistungserbringung sind ausschließlich das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

(5) Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien in Textform. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann von der Agentur gesondert vergütet werden. Vereinbarte Termine und Lieferfristen verlängern sich entsprechend, soweit dies aufgrund der Änderungen erforderlich ist.

4. Leistungsumfang

(1) Die Agentur erbringt die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stand der Technik.

(2) Grundlage der Leistungserbringung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Inhalte und Anforderungen. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten sowie eine Anpassung vereinbarter Liefertermine verursachen.

(3) Gestalterische Leistungen erfolgen unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers. Soweit keine verbindlichen Gestaltungsvorgaben vereinbart wurden, besitzt die Agentur bei der kreativen und gestalterischen Umsetzung einen angemessenen Gestaltungsspielraum.

(4) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gehören insbesondere folgende Leistungen nicht zum Vertragsumfang:

* laufende Wartung, Pflege oder Aktualisierung von Websites,
* Sicherheits- und Funktionsupdates,
* Hosting, Domainregistrierung oder E-Mail-Dienste,
* rechtliche Beratung oder die Erstellung rechtlich erforderlicher Inhalte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen),
* Übersetzungen,
* Suchmaschinenoptimierung (SEO) über den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinaus,
* die Erstellung oder Beschaffung von Texten, Bildern, Videos oder sonstigen Inhalten,
* Schulungen oder Einweisungen.

(5) Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte oder Subunternehmer einzusetzen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

(6) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere besteht keine Garantie für Umsätze, Besucherzahlen, Anfragen, Suchmaschinenplatzierungen, Reichweiten oder sonstige geschäftliche Erfolge, sofern eine entsprechende Garantie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten sowie sonstiger Unterlagen und Inhalte.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt. Er stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Verwendung der bereitgestellten Inhalte entstehen, sofern die Agentur die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(3) Der Auftraggeber benennt auf Wunsch einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der berechtigt ist, verbindliche Freigaben zu erteilen und Entscheidungen für das Projekt zu treffen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Entwürfe, Konzepte, Zwischenergebnisse und sonstige Leistungen der Agentur zeitnah zu prüfen sowie erforderliche Freigaben, Änderungswünsche oder Beanstandungen innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen, mitzuteilen.

(5) Verzögert sich die Durchführung des Projekts aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend. Die Agentur gerät hierdurch nicht in Verzug.

(6) Entsteht der Agentur durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten zusätzlicher Aufwand, insbesondere durch wiederholte Abstimmungen, nachträgliche Änderungen, Wartezeiten oder Unterbrechungen des Projekts, ist die Agentur berechtigt, diesen Mehraufwand nach den vereinbarten Vergütungssätzen oder – sofern keine Vergütung vereinbart wurde – nach dem üblichen Stunden- oder Tagessatz gesondert abzurechnen.

(7) Dauert eine vom Auftraggeber zu vertretende Projektunterbrechung länger als 30 Kalendertage an, ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und das Projekt bis zur vollständigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Fremdleistungen und Drittanbieter

(1) Soweit für die Durchführung des Auftrags Leistungen oder Produkte Dritter erforderlich sind, kann die Agentur diese im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder – nach gesonderter Vereinbarung – im eigenen Namen beschaffen. Hierzu zählen insbesondere Hosting-Leistungen, Domainregistrierungen, Software, Plugins, Module, Schriftarten, Stockbilder, Lizenzen sowie sonstige Produkte oder Dienstleistungen Dritter.

(2) Kosten für Fremdleistungen und Drittanbieter sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Bestandteil der Vergütung der Agentur und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt oder unmittelbar von dem jeweiligen Anbieter erhoben.

(3) Die Agentur wählt Drittanbieter nach sorgfältigem Ermessen aus. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für deren Leistungen, deren dauerhafte Verfügbarkeit, Preise, Produktänderungen, Funktionsumfang oder wirtschaftlichen Bestand.

(4) Die Agentur haftet insbesondere nicht für Ausfälle, Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten, Funktionsstörungen oder Leistungsänderungen von Hosting-Anbietern, Content-Management-Systemen (z. B. WordPress), Plugins, Modulen, Themes, Schnittstellen, Cloud-Diensten oder sonstiger Software Dritter, soweit diese Umstände nicht von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(5) Erforderliche Anpassungen, Aktualisierungen oder Nacharbeiten, die aufgrund von Änderungen oder dem Wegfall von Fremdleistungen oder Produkten Dritter notwendig werden, stellen eine gesondert zu vergütende Leistung dar, sofern die Agentur die Ursache hierfür nicht zu vertreten hat.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter einzuhalten. Soweit Lizenzen oder Nutzungsrechte unmittelbar auf den Auftraggeber übertragen oder für diesen erworben werden, ist dieser für deren ordnungsgemäße Nutzung und Verlängerung verantwortlich.

(7) Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit von Diensten Dritter sowie für deren Einstellung, Sperrung oder Änderung. Dies gilt insbesondere für Suchmaschinen, soziale Netzwerke, KI-Dienste, Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, Zahlungsdienstleister sowie sonstige externe Plattformen und Onlinedienste.

7. Änderungswünsche

(1) Änderungen oder Ergänzungen, die aufgrund nachträglich geänderter Anforderungen, unvollständiger Angaben des Auftraggebers oder verspätet bereitgestellter Inhalte erforderlich werden, gelten als zusätzliche Leistungen und sind gesondert zu vergüten.

(2) Nach der Abnahme oder Fertigstellung des Projekts gewünschte Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt oder für bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Projekten mit längerer Laufzeit oder wenn sich deren Fertigstellung aus Gründen verzögert, die die Agentur nicht zu vertreten hat.

(4) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen auszusetzen. Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine verlängern sich entsprechend. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Insbesondere ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie einen nachgewiesenen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) Bereits erbrachte Leistungen sind auch dann zu vergüten, wenn das Projekt auf Wunsch des Auftraggebers unterbrochen, verschoben oder vorzeitig beendet wird, soweit die Agentur die Unterbrechung oder Beendigung nicht zu vertreten hat.

(8) Die Einräumung von Nutzungsrechten sowie die Übergabe offener Arbeitsdateien oder sonstiger herausgabepflichtiger Unterlagen erfolgen grundsätzlich erst nach vollständiger Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche von der Agentur erstellten Konzepte, Entwürfe, Gestaltungen, Grafiken, Webseiten, Programme, Vorlagen sowie sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Prüfungs- und Freigabezweck hinaus zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Eine Verpflichtung der Agentur zur Herausgabe von offenen Arbeits-, Projekt- oder Quelldateien (z. B. Adobe Photoshop-, Adobe Illustrator-, InDesign-, Figma-, Affinity-, Quellcode- oder vergleichbaren Bearbeitungsdateien) besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung schuldet die Agentur ausschließlich die Übergabe der vertraglich vereinbarten Endprodukte.

(4) Gesetzliche Herausgabe- oder Auskunftsansprüche des Auftraggebers bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10. Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an sämtlichen von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an Konzepten, Entwürfen, Designs, Grafiken, Logos, Websites, Texten, Programmen und sonstigen kreativen Leistungen, verbleibt bei der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das im Angebot oder Vertrag vereinbarte Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt.

(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.

(4) Eine Bearbeitung, Weiterentwicklung oder sonstige Veränderung der Arbeitsergebnisse durch Dritte ist zulässig, soweit dadurch keine Urheberpersönlichkeitsrechte der Agentur verletzt werden und keine entgegenstehenden gesetzlichen Vorschriften bestehen.

(5) Nutzungsrechte an Fremdmaterialien, insbesondere Stockfotos, Schriftarten, Plugins, Software, Icons, Videos oder sonstigen Inhalten Dritter, richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Die Agentur überträgt nur diejenigen Nutzungsrechte, zu deren Übertragung sie berechtigt ist.

(6) Die Agentur ist berechtigt, allgemeines Know-how, Arbeitstechniken, Programmiermethoden, Gestaltungsideen, Konzepte und wiederverwendbare Programm- oder Gestaltungselemente, die nicht speziell für den Auftraggeber entwickelt wurden, auch für andere Projekte und Auftraggeber zu verwenden.

(7) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Übertragung von Marken-, Kennzeichen-, Patent- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten.

11. Lieferung und Fertigstellung

(1) Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine bedürfen der Textform. Sämtliche Termine gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, als unverbindliche Richtwerte.

(2) Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Fertigstellungstermine setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten vollständig und fristgerecht nachkommt, insbesondere erforderliche Inhalte, Unterlagen, Freigaben und Zugangsdaten rechtzeitig bereitstellt.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine um den entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmefrist. Die Agentur gerät hierdurch nicht in Verzug.

(4) Gleiches gilt für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Hosting-Diensten, Cyberangriffe, Naturereignisse, Pandemien, Arbeitskämpfe sowie vergleichbare Ereignisse.

(5) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und der Vertragszweck hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen abzurechnen.

(6) Die Leistung gilt als zur Abnahme bereit, sobald die Agentur dem Auftraggeber die Fertigstellung mitteilt oder die vereinbarte Leistung zur Prüfung bereitstellt. Die Einzelheiten der Abnahme richten sich nach Abschnitt 12 dieser AGB.

(7) Gerät die Agentur mit einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist in Verzug, hat der Auftraggeber der Agentur zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen in Textform zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist können dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte wegen Lieferverzugs zustehen.

12. Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen nach deren Bereitstellung unverzüglich auf offensichtliche Mängel und die vertragsgemäße Ausführung zu prüfen.

(2) Entsprechen die Leistungen im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Unerhebliche Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Der Auftraggeber hat der Agentur offensichtliche Mängel oder Beanstandungen innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung der Leistung in Textform mitzuteilen. Dabei sind die beanstandeten Punkte möglichst konkret zu beschreiben.

(4) Erfolgt innerhalb der Frist nach Absatz 3 weder eine berechtigte Mängelanzeige noch eine ausdrückliche Abnahme, obwohl die Leistung zur Prüfung bereitgestellt wurde, gilt die Leistung als abgenommen, sofern die Agentur den Auftraggeber bei Bereitstellung der Leistung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

(5) Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Website oder das sonstige Arbeitsergebnis produktiv nutzt oder veröffentlicht und dabei keine wesentlichen Mängel unverzüglich rügt.

(6) Stellt die Agentur einzelne, in sich abgeschlossene Projektabschnitte oder Teilleistungen zur Prüfung bereit, kann sie deren Teilabnahme verlangen, sofern diese selbstständig nutzbar oder sinnvoll überprüfbar sind. Für die Teilabnahme gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

(7) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen berechtigter Mängel, wird die Agentur diese innerhalb angemessener Frist nachbessern. Nach Bereitstellung der nachgebesserten Leistung findet ausschließlich hinsichtlich der gerügten Mängel eine erneute Abnahmeprüfung statt.

(8) Rein subjektive gestalterische Vorstellungen oder nachträglich geänderte Wünsche des Auftraggebers stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und im Rahmen des vereinbarten Gestaltungsspielraums erstellt wurde.

13. Rücktritt, Kündigung und Projektabbruch

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag oder dessen Kündigung bedürfen der Textform. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Agentur liegt insbesondere vor, wenn

* der Auftraggeber trotz Mahnung fällige Vergütungen nicht bezahlt,
* der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt,
* der Auftraggeber erforderliche Inhalte oder Freigaben trotz angemessener Fristsetzung nicht bereitstellt und dadurch die Durchführung des Projekts erheblich verzögert oder unmöglich macht,
* dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus sonstigen wichtigen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann.

(3) Beendet der Auftraggeber den Auftrag vor Fertigstellung oder entfällt die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur für die bis dahin erbrachten Leistungen bestehen. Bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend dem tatsächlichen Projektfortschritt oder – sofern vereinbart – nach Aufwand abgerechnet.

(4) Bereits angefallene Kosten für Fremdleistungen, Lizenzen, Domains, Hosting, Stockmaterial, Software oder sonstige Leistungen Dritter sind vom Auftraggeber zu erstatten, soweit diese im Zusammenhang mit dem Auftrag entstanden sind und nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

(5) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses enden sämtliche noch nicht eingeräumten Nutzungsrechte. Bereits übertragene Nutzungsrechte bleiben unberührt, sofern die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet wurde.

(6) Die Agentur ist nach Beendigung des Vertrags nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung fortzufahren oder angefangene Arbeiten fertigzustellen. Eine Herausgabe unfertiger Entwürfe, Konzepte, Quell- oder Arbeitsdateien erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

(7) Gesetzliche Ansprüche der Vertragsparteien, insbesondere auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.

14. Gewährleistung

(1) Für Mängel der von der Agentur erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach deren Feststellung in Textform anzuzeigen und möglichst nachvollziehbar zu beschreiben. Die Agentur ist Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

(3) Liegt ein von der Agentur zu vertretender Mangel vor, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl der Agentur durch Nachbesserung oder Neuherstellung der betroffenen Leistung.

(4) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie der Agentur unzumutbar, kann der Auftraggeber die gesetzlich vorgesehenen Rechte geltend machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Abschnitt 15 (Haftung) dieser AGB.

(5) Keine Mängel im Sinne der Gewährleistung sind insbesondere:

* geringfügige, technisch unvermeidbare Abweichungen,
* rein subjektive gestalterische Beanstandungen,
* Mängel oder Funktionsbeeinträchtigungen, die durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter entstehen,
* Fehler aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Inhalte des Auftraggebers,
* Beeinträchtigungen infolge unsachgemäßer Nutzung, fehlerhafter Bedienung oder unzulässiger Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte.

(6) Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte ohne Zustimmung der Agentur Änderungen an der erbrachten Leistung vorgenommen haben und dadurch die Mängelbeseitigung erschwert oder unmöglich wird. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass die Änderungen für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich waren.

(7) Für Leistungen, Produkte oder Software Dritter übernimmt die Agentur keine Gewährleistung. Insoweit gelten ausschließlich die Gewährleistungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

15. Haftung

(1) Die Agentur haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung der Agentur für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(5) Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen, Daten, Inhalten oder Weisungen des Auftraggebers beruhen.

(6) Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Störungen, Sicherheitslücken oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch Leistungen oder Produkte Dritter verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, Content-Management-Systeme, Plugins, Themes, Schnittstellen, Cloud-Dienste, KI-Dienste, Suchmaschinen oder sonstige externe Plattformen, sofern die Agentur diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(7) Die Agentur übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen. Insbesondere wird keine Gewähr oder Garantie für Umsätze, Gewinne, Besucherzahlen, Leads, Suchmaschinenplatzierungen, Reichweiten oder sonstige geschäftliche Erfolge übernommen.

(8) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Die Agentur übernimmt insbesondere keine Haftung für Verstöße gegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstige Schutzrechte, soweit diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten beruhen.

(9) Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, freien Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen.

16. Wartung, Pflege und Updates

(1) Mit der Abnahme der vereinbarten Leistungen endet die Verpflichtung der Agentur zur Leistungserbringung, sofern nicht ausdrücklich ein Wartungs-, Pflege- oder Servicevertrag abgeschlossen wurde.

(2) Die Agentur ist ohne gesonderte Vereinbarung insbesondere nicht verpflichtet,

* Sicherheitsupdates, Software- oder Plugin-Updates durchzuführen,
* Funktionsprüfungen oder Fehlerkontrollen vorzunehmen,
* Datensicherungen (Backups) zu erstellen oder wiederherzustellen,
* Inhalte zu aktualisieren oder zu pflegen,
* die Website an geänderte gesetzliche, technische oder browserseitige Anforderungen anzupassen,
* die Erreichbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Website dauerhaft zu überwachen.

(3) Wartungs-, Pflege- oder Supportleistungen werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erbracht und gesondert vergütet.

(4) Führt der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter nach der Abnahme Änderungen an der Website, deren Quellcode, der Konfiguration oder den eingesetzten Komponenten durch, haftet die Agentur nicht für daraus entstehende Mängel, Funktionsstörungen oder Sicherheitsrisiken.

(5) Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellte Website dauerhaft mit zukünftigen Versionen von Content-Management-Systemen, Themes, Plugins, Browsern, Betriebssystemen oder sonstigen technischen Systemen kompatibel bleibt. Erforderliche Anpassungen aufgrund technischer Weiterentwicklungen oder Änderungen von Drittanbietern stellen gesondert zu vergütende Leistungen dar.

(6) Soweit Hosting- oder Wartungsleistungen durch Dritte erbracht werden, haftet die Agentur nicht für deren Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit oder Leistungsfähigkeit. Es gelten insoweit die Vertrags- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

(7) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern die Agentur nicht ausdrücklich mit der Durchführung regelmäßiger Datensicherungen beauftragt wurde.

17. Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Erfolgsaussagen

(1) Soweit Suchmaschinenoptimierung (SEO) Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist, erbringt die Agentur ihre Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik und unter Berücksichtigung allgemein anerkannter SEO-Grundsätze.

(2) Suchmaschinenoptimierung stellt einen fortlaufenden Prozess dar, dessen Erfolg von zahlreichen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen. Hierzu zählen insbesondere Änderungen von Suchmaschinenalgorithmen, Wettbewerbsaktivitäten, technische Änderungen Dritter sowie Inhalt und Pflege der Website.

(3) Die Agentur übernimmt keine Garantie oder Gewähr für eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine Indexierung einzelner Seiten, eine bestimmte Anzahl von Besuchern, Anfragen, Leads, Umsätzen oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolgen.

(4) Soweit der Auftraggeber nach Abschluss des Projekts selbst oder durch Dritte Änderungen an der Website, deren Inhalten oder der technischen Struktur vornimmt, übernimmt die Agentur keine Verantwortung für daraus resultierende Auswirkungen auf die Suchmaschinenoptimierung oder die Auffindbarkeit der Website.

(5) Aussagen der Agentur über mögliche Verbesserungen der Sichtbarkeit, Reichweite oder Auffindbarkeit stellen ausschließlich unverbindliche Einschätzungen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Gegebenheiten dar und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Erfolgsgarantie.

18. KI-generierte Inhalte und Bildmaterial

(1) Sofern im Rahmen des Auftrags KI-gestützte Werkzeuge (z. B. ChatGPT, Midjourney, Adobe Firefly oder vergleichbare Systeme) eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich zur Unterstützung der kreativen oder technischen Leistungserbringung.

(2) Die Agentur prüft die mittels KI erstellten Inhalte und passt diese vor der Übergabe an den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen an. Eine Garantie für die rechtliche Schutzfähigkeit, Urheberrechtsfähigkeit oder uneingeschränkte Nutzbarkeit KI-generierter Inhalte kann jedoch nicht übernommen werden.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Texte, Bilder oder sonstige Inhalte vor deren Veröffentlichung auf ihre sachliche Richtigkeit sowie auf ihre rechtliche und markenrechtliche Zulässigkeit zu prüfen oder prüfen zu lassen, sofern dies für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlich ist.

(4) Soweit Dritte Ansprüche aufgrund der Nutzung KI-generierter Inhalte geltend machen, haftet die Agentur ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen der in diesen AGB geregelten Haftungsbestimmungen.

(5) Sofern der Auftraggeber den Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen ausdrücklich ausschließt, ist dies vor Auftragserteilung in Textform mitzuteilen.

19. Barrierefreiheit

(1) Die Agentur erstellt Webseiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung einer möglichst guten Benutzerfreundlichkeit.

(2) Die Prüfung oder Umsetzung gesetzlicher oder technischer Anforderungen an die Barrierefreiheit – insbesondere nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) oder den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Angebots oder der Auftragsbestätigung ist.

(3) Ohne eine entsprechende Vereinbarung übernimmt die Agentur keine Gewähr oder Haftung dafür, dass die erstellte Website die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllt.

(4) Erforderliche Anpassungen zur Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit, die nachträglich beauftragt werden, gelten als gesonderte Leistungen und werden nach dem vereinbarten oder dem jeweils gültigen Stundensatz der Agentur vergütet.

20. Datenschutz und Datensicherheit

(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.

(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet und hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und personenbezogenen Daten sowie für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben auf seiner Website verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Kontaktformulare, Newsletter, Tracking- und Analysetools, Cookies sowie sonstige Funktionen, die personenbezogene Daten verarbeiten.

(4) Die Agentur schuldet keine rechtliche Prüfung der Website oder ihrer Inhalte im Hinblick auf datenschutzrechtliche oder sonstige gesetzliche Anforderungen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Rechtsberatung wird nicht erbracht.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von sämtlichen überlassenen Daten, Inhalten und Zugangsdaten eigene Sicherungskopien anzufertigen. Sofern nicht ausdrücklich Bestandteil des Leistungsumfangs, ist die Agentur nicht zur Durchführung regelmäßiger Datensicherungen oder zur Archivierung von Projektdaten verpflichtet.

(6) Die Agentur trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der ihr im Rahmen des Auftrags überlassenen Daten. Eine lückenlose Datensicherheit kann aufgrund der technischen Gegebenheiten des Internets jedoch nicht gewährleistet werden.

(7) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Agentur zu entnehmen.

21. Referenznennung (Eigenwerbung)

(1) Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen nach deren Veröffentlichung oder Fertigstellung als Referenz für eigene Werbezwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Auftraggebers sowie die Darstellung von Logos, Grafiken, Websites, Screenshots oder sonstigen Arbeitsergebnissen auf der eigenen Website, in Präsentationen, Portfolios, sozialen Netzwerken sowie sonstigen Werbe- und Informationsmedien der Agentur.

(2) Die Referenznennung erfolgt ausschließlich in einem sachlichen und branchenüblichen Umfang. Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen sowie nicht veröffentlichte Inhalte des Auftraggebers werden hierbei nicht offengelegt.

(3) Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus berechtigtem Interesse vor Vertragsschluss oder jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte Printmedien oder sonstige dauerhaft verbreitete Werbemittel müssen in diesem Fall nicht zurückgerufen oder vernichtet werden.

(4) Sofern die Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich vereinbaren, dass das Projekt vertraulich behandelt wird oder keine Referenznennung erfolgen darf, geht diese Vereinbarung den vorstehenden Regelungen vor.

22. Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Konzepte, Strategien, Kalkulationen, Zugangsdaten, technische Informationen, Quellcodes, Entwürfe, Projektunterlagen sowie sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,

* die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt werden,
* die der empfangenden Vertragspartei bereits rechtmäßig bekannt waren,
* die von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden,
* deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung erforderlich ist.

(4) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

(5) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Gesetzliche Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflichten bleiben hiervon unberührt.

23. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur, soweit gesetzlich zulässig oder nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

24. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz oder zum internationalen Privatrecht, bleiben unberührt, soweit sie im Einzelfall Anwendung finden.