KI-Kennzeichnung im Marketing: Betrifft das auch Sie?

KI Kennzeichnung im Marketing - Sind Sie betroffen?

Seit der Einführung des EU AI Acts fragen Sie sich als Selbstständige oder Selbstständiger vielleicht, ob Sie künftig jeden mit ChatGPT geschriebenen Text oder jedes KI-generierte Bild kennzeichnen müssen. Gerade für Berater, Coaches und andere Einzelunternehmer sorgt das für Unsicherheit.

Die kurze Antwort lautet: Nein, in den meisten Fällen ist das nicht erforderlich.

Was bedeutet das für den Alltag?

Wenn Sie KI als Hilfsmittel für Ihr Marketing nutzen, sind Sie in vielen typischen Situationen nicht verpflichtet, Ihre Inhalte als KI-generiert zu kennzeichnen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Blogartikel, die mit ChatGPT vorbereitet oder überarbeitet wurden
  • Social-Media-Beiträge, deren Texte mit einer KI erstellt wurden
  • Newsletter, die mithilfe von KI formuliert wurden
  • KI-gestützte Übersetzungen
  • Bilder, die als Illustrationen oder Grafiken dienen

Allein die Tatsache, dass KI bei der Erstellung geholfen hat, führt in der Regel nicht automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht.

Wann kann eine Kennzeichnung erforderlich sein?

Anders sieht es aus, wenn KI-Inhalte den Eindruck erwecken könnten, sie seien echt, obwohl sie vollständig künstlich erzeugt wurden.

Beispiele:

  • Ein KI-generiertes Video zeigt scheinbar eine reale Person.
  • Eine künstlich erzeugte Stimme klingt wie die Stimme einer echten Person.
  • Ein Bild vermittelt den Eindruck, eine echte Veranstaltung oder ein echtes Kundenerlebnis zu zeigen, obwohl es nie stattgefunden hat.

In solchen Fällen können Transparenzpflichten greifen. Ziel ist es, Täuschungen zu vermeiden.

Was gilt für Chatbots?

Wenn Besucher auf Ihrer Website mit einem KI-Chatbot kommunizieren, sollte erkennbar sein, dass keine natürliche Person antwortet.

Ein kurzer Hinweis wie „Sie chatten mit unserem KI-Assistenten“ genügt häufig, damit Nutzer wissen, mit wem beziehungsweise womit sie kommunizieren.

Vorsicht bei Testimonials und Kundenfotos

Unabhängig vom Einsatz von KI gilt weiterhin: Inhalte dürfen nicht irreführend sein.

Fiktive Kundenbewertungen, erfundene Referenzen oder künstlich erzeugte Bilder angeblicher Kunden können rechtliche Probleme verursachen – nicht wegen der KI selbst, sondern weil sie einen falschen Eindruck vermitteln.

Was bedeutet das für kleine Unternehmen?

Für die meisten Einzelunternehmer ändert sich im Marketingalltag weniger, als viele vermuten.

Wenn Sie KI hauptsächlich als Werkzeug zum Schreiben von Texten, zur Ideenfindung oder für grafische Illustrationen einsetzen, müssen Sie Ihre Inhalte in der Regel nicht pauschal als KI-generiert kennzeichnen.

Besondere Aufmerksamkeit ist dagegen bei realistisch wirkenden Bildern, Videos, Stimmen oder KI-Chatbots sinnvoll.

Fazit

Der EU AI Act verpflichtet nicht dazu, jede Nutzung von KI im Marketing offenzulegen. Entscheidend ist vielmehr, ob durch den KI-Einsatz ein Risiko besteht, Menschen über die Herkunft oder Echtheit eines Inhalts zu täuschen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Da sich die rechtlichen Anforderungen weiterentwickeln und vom Einzelfall abhängen können, sollten Sie bei konkreten rechtlichen Fragen eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen.