Es gibt immer mehr Gerichtsurteile zur Datenschutzverordnung (DSGVO). Eins der aktuellen Urteile betrifft das Einbinden der Google Schriften (Google Fonts) in die Website. Die dynamische Einbindung von Google Fonts in eine Internetseite ist ohne Einwilligung der Besucher datenschutzwidrig, sagt das LG München I. (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).

Was heißt das genau?

Google stellt auf https://fonts.google.com/ kostenfreie Schriften für Websites zur Verfügung. Es gibt zwei Möglichkeiten die Schriften in die Website zu integrieren:

  1. Man lädt sie herunter und fügt sie lokal in die Website ein
  2. Die Schrift wird über einen Code dynamisch eingebunden. Viele Websites bieten das dynamische Einfügen von Google-Schriften mit nur einem Klick an. Doch das ist nach dem aktuellen Urteil des LG München I datenschutzwidrig und kann abgemahnt werden. Denn bei dieser Variante wird beim Aufruf der Website, eine Verbindung zum Google-Server aufgebaut, bei der die Schriftart geladen und IP-Adresse des jeweiligen Website-Besuchers an Google übertragen wird. Wenn die Übertragung der IP-Adresse ohne Einwilligung des Website-Besuchers erfolgt, verstößt das laut LG München I gegen die Datenschutzverordnung.

Was können Sie tun?

Fügen Sie Google Schriften nur lokal (1.) in Ihre Website, so dass keine Verbindung zum Google-Server erfolgt.

Wenn die doch die dynamische Variante (2.) möchten, oder Ihr Website-System keine lokale Einbindung der Schriften möglich macht – verwenden Sie einen Consent-Banner, der die Einwilligung des Websites-Besuchers für die Übertragung der IP-Adresse an Google einholt.

Auf dieser Seite können Sie testen, ob Ihre Website Google Schriften dynamisch verwendet:

https://sicher3.de/google-fonts-checker/

Wir helfen Ihnen!

Wenn sie unsicher sind, wie Sie das alles technisch umsetzen können, melden Sie sich bei uns. Wir erledigen das für Sie.

 

Nicht immer ist Zeit oder Budget vorhanden, einen professionellen Fotografen zu beauftragen. Wenn es mal schnell gehen muss, lassen sich schöne Fotos für die Website auch mit einfachen Mitteln selbst erstellen.
Die neueren Handys haben oft eine sehr gute Kamera mit vielen Einstellungsmöglichkeiten. Wählen Sie am besten die Einstellung „Portrait“. Zudem sind einige wichtige Dinge zu beachten.

1) Stimmung
Wählen Sie einen Tag, an dem Sie sich gut fühlen und Luft auf ein Fotoshooting haben. Ihre positive Stimmung ist später in Ihrer Ausstrahlung sichtbar.

2) Makeup
Ein bisschen Makeup sorgt für den Weichzeichner-Effekt.

3) Setting
Überlegen Sie, welcher Hintergrund zu dem Foto und Ihrer Kleidung passen würde. Auch eine neutrale weiße Wand kann genügen.

4) Licht
Das Licht ist das Wesentliche bei einem Foto. Am besten sind zwei Lichtquellen. Ein weiches Licht von vorne (z.B. ein Ringlicht) und ein Licht, das den Hintergrund beleutet (z.B. ein Strahler).

5) Winkel
Sie können das Foto einfach mit dem ausgetrecktem Arm als Selfie machen oder mit einem Handy-Stick. Prüfen Sie dabei den Winkel und den Abstand, mit dem Sie dem die das Foto machen. Ein kleines bisschen von oben schafft eine ansprechende Perspektive. Nicht zu weit weg, aber auch nicht zu nah. Ihr Kopf sollte komplett mit ein bisschen Abstand zum Bildrand zu sehen sein.

Nun machen Sie die ersten Fotos und prüfen Sie das Ergebnis. Stimmt das Licht. Ist irgendwo ein unerwünschter Schatten? Ist Ihr Blick direkt in die Kamera gerichtet?

Viel Spaß bei Ihrem Fotoshooting!

Ja, aaaaaaber….

Eine unübersichtliche oder überladene Website, auf der der Besucher nicht weiß, wo er die benötigten Infos finden kann, wird schnell wieder verlassen.

Tipp: Eine gut lesbare + eine auffällige Schriftart verwenden. Sparsam, nicht zu viele. Maximal drei verschiedene Schriftarten. Dann erkennt das Auge, wo es hin soll.