Welche Website ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?

Welche Websites sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?

Seit dem 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten.

Doch welche Websites sind davon überhaupt betroffen? Die HWK Konstanz erklärt das umfassend und leicht verständlich. (https://www.hwk-konstanz.de/artikel/wer-muss-seine-website-anpassen-64,0,3285.html)

Kurz gesagt: Eine Website fällt unter das BFSG, wenn der Betrieb über 10 Mitarbeiter ODER einen Umsatz von über 2 Millionen Euro UND einen Online-Shop oder eine Online-Terminbuchungsfunktion hat.

Websites, die von uns erstellt wurden, entsprechen übrigens bereits wichtigen Vorgaben des (BFSG).